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HypoVereinsbank Business Comb. Ag.


12.06.2005
Ad hoc

Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG ("HypoVereinsbank") (ISIN DE0008022005 / WKN 802200) und UniCredito Italiano S.p.A. ("UniCredit") haben heute ein Business Combination Agreement abgeschlossen, welches die allgemeinen Vereinbarungen zwischen der HypoVereinsbank und UniCredit in Bezug auf den Zusammenschluss ihrer Untenehmen regelt. Vorstand und Aufsichtsrat der HypoVereinsbank haben dem Zusammenschluss zugestimmt. In Übereinstimmung mit der im Business Combination Agreement beschriebenen Transaktionsstruktur hat UniCredit heute seine Absicht bekannt gegeben, ein Übernahmeangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der HypoVereinsbank abzugeben. Für jede Aktie der HypoVereinsbank wird UniCredit fünf neue UniCredit-Stammaktien anbieten. Das Umtauschangebot von UniCredit wird unter dem Vorbehalt aufsichtsrechtlicher Genehmigungen (bankaufsichtsrechtliche und kartellrechtliche Freigabe) und einer Annahmequote von mindestens 65% stehen.

Aktionäre der HypoVereinsbank werden auf die nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz abzugebenden begründeten Stellungnahmen des Vorstands und des Aufsichtsrats der HypoVereinsbank hingewiesen, die weitere Informationen zum Umtauschangebot enthalten werden. Die begründeten Stellungnahmen werden, sobald sie verfügbar sind, im Internet unter http://www.hvb.de veröffentlicht. Zudem werden Kopien der begründeten Stellungnahmen unentgeltlich bei der HypoVereinsbank erhältlich sein. Nicht zur Bekanntgabe, Veröffentlichung oder Verteilung in die und in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan.

Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Kardinal-Faulhaber-Str. 1 80333 München Deutschland.

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:


Disclaimer: Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Umtauschangebot wird nur in bestimmten Rechtsordnungen und nur nach Genehmigung der jeweiligen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Vorbehaltlich der gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird das Umtauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan - auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (einschließlich Fax, Telefon und Internet) - oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan durchgeführt werden; das Umtauschangebot kann vorbehaltlich der gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen auch nicht durch eine solche Nutzung oder solche Mittel, Instrumente oder Einrichtungen oder aus den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan angenommen werden.

Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung auf dem Postweg oder deren anderweitige Weiterleitung, Verbreitung oder Zusendung von Exemplaren in den oder in die oder aus den Vereinigten Staaten oder in, nach oder aus Australien, Kanada oder Japan ausgeschlossen; Personen, die diese Bekanntmachung erhalten (einschließlich von Depotstellen, Nominees und Treuhändern), dürfen diese nicht in die oder aus den Vereinigten Staaten oder nach oder aus Australien, Kanada und Japan auf dem Postweg versenden oder anderweitig weiterleiten, verbreiten oder zusenden. Die Zuwiderhandlung kann zur Ungültigkeit einer beabsichtigten Angebotsannahme führen. Die im Rahmen des Umtauschangebots auszugebenden Wertpapiere wurden und werden weder nach dem Wertpapiergesetz der Vereinigten Staaten von 1933 in der jeweils aktuellen Fassung (der "US Securities Act") noch nach dem Recht eines Einzelstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten unmittelbar oder mittelbar nur im Rahmen einer Befreiung von den Registrierungsvorschriften des US Securities Act und der anwendbaren einzelstaatlichen Wertpapiergesetze angeboten, verkauft, weiterverkauft oder ausgehändigt werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung dar.

Zur weiteren Information findet am Montag, den 13. Juni, um 9.00 h eine Analystenkonferenz statt, die man auch unter www.hvbgroup.com/ir im Internet verfolgen kann.

Ebenfalls am Montag, den 13. Juni, um 13.30 h findet eine Pressekonferenz mit Alessandro Profumo, CEO Unicredit, und Dieter Rampl, Vorstandssprecher HVBGroup, in München statt. Ort der Veranstaltung ist die Zentrale der HVB Group, Kardinal-Faulhaber-Str. 1, Eingang Ecke Pranner- und Kardinal-Faulhaber-Straße. Vertreter der Presse sind dazu herzlich eingeladen.

Die Pressekonferenz wird außerdem über Internet auf www.hvbgroup.com/presse live übertragen. Die Übertragung erfolgt wahlweise auf Deutsch, Englisch oder Italienisch.




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